Patientenrechte
Die Rechte der Patienten sind in der Bundesrepublik Deutschland auf besondere Weise geschützt und in mehreren Einzelgesetzen geregelt. Derzeit ist die Zusammenfassung und Erweiterung der bestehenden Regeln in einem neuen Patientenrechtegesetz geplant (Stand März 2011). Das nachfolgende Dokument des Bundesministeriums für Gesundheit fasst die bestehenden Regelungen zusammen.
Falls Sie Fragen dazu haben oder es zu Problemen bei Ihrer Behandlung gekommen ist, so steht Ihnen jederzeit die Bereichsleiterin Frau Susanne Schaller unter 0341-33733100 oder die Geschäftsleitung unter 0341-33733112 zur Verfügung.
> Patientenrechte (PDF-Datei)

